Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz – Ihre Verantwortung nach EMFV

Rechtssicherheit durch fachkundige EMFV-Bewertung und Messung

Die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) verpflichtet alle Arbeitgeber, die Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMF) an Arbeitsplätzen zu bewerten und – sofern erforderlich – zu messen. Ziel ist der Schutz Ihrer Mitarbeitenden vor potenziellen gesundheitlichen Risiken durch elektromagnetische Strahlung.

Unsere qualifizierten Fachkräfte unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung der EMFV in Ihrem Betrieb – von der Gefährdungsbeurteilung bis hin zu präzisen EMF-Messungen vor Ort.

  • Gefährdungsbeurteilung nach EMFV

    Wir analysieren Arbeitsplätze hinsichtlich potenzieller EMF-Belastung und führen die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung durch. Unsere Vorgehensweise orientiert sich dabei an den aktuellen Anforderungen der Arbeitsschutzverordnung sowie einschlägiger technischer Regeln (z. B. EMFV / TREMF).

    • Identifikation relevanter EMF-Quellen

    • Bewertung potenzieller Risiken

    • Ableitung notwendiger Schutzmaßnahmen

    • Dokumentation gemäß EMFV

  • Was ist die EMFV und wen betrifft sie?

    Die EMFV – Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – regelt den Schutz von Beschäftigten vor gesundheitlichen Risiken durch EMF (elektromagnetische Felder), die z. B. durch Maschinen, Anlagen, Schweißgeräte oder Funktechnik erzeugt werden.

    Betroffen sein können u. a.:

    • Produktionsanlagen
    • Induktionsanlagen
    • Schweißarbeitsplätze
    • Stromrichter
    • Transformatorstationen und Verteilungen
    • IT-Rechenzentren mit starken Stromversorgungen (z. B. USV-Anlagen, Serverräume)
    • Installation und Betrieb von Funkanlagen
    • Handel
  • Fachgerechte EMF-Messungen

    Wo eine reine Bewertung nicht ausreicht oder Grenzwertüberschreitungen vermutet werden, führen wir normgerechte Messungen der elektromagnetischen Felder durch – z. B. in Industrieanlagen, an Schweißarbeitsplätzen, in Laboren oder an Funkanlagen.

    • Messung elektrischer und magnetischer Felder (Nieder- und Hochfrequenz)

    • Einsatz kalibrierter Messgeräte

    • Auswertung und Beurteilung durch zertifizierte fachkundige Personen

    • Messprotokoll und Auswertung zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

  • Wichtig

    Alle Unternehmen – unabhängig von Branche und Größe – sind verpflichtet, eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.

    Selbst wenn keine offensichtlich starken EMF-Quellen vorhanden sind, muss jedes Unternehmen prüfen, ob elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz auftreten und ob daraus Gefährdungen für Mitarbeitende entstehen.

  • EMF-Messungen gemäß 26. BImSchV (Immissionsschutz)

    In den für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen ihres Unternehmens (z. B. Kantine, KiTa, …) ist die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) gültig, um die elektromagentischen Felder für Betriebsfremde zu begrenzen.

    • Durchführung von Immissionsmessungen gemäß 26. BImSchV

    • Ermittlung der Feldstärken an öffentlich zugänglichen Orten

    • Bewertung im Hinblick auf Grenzwerte für die Allgemeinbevölkerung

  • Externe Fachkraft für EMF

    Wir unterstützen Ihre Sicherheitsfachkraft zur Expertise in EMF-Themen und stellen Ihnen damit die notwendige fachkundige Person EMF zur Verfügung.

Sie haben Fragen oder wünschen ein Angebot?

Gerne beraten wir Sie unverbindlich zur Umsetzung der EMFV-Vorgaben in Ihrem Unternehmen. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an!

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